Kosten
Die Behandlungskosten des Heilpraktikers werden von der gesetzlichen Krankenversicherung nicht übernommen.
Sind Sie privatversichert, beihilfeberechtigt oder haben eine entsprechende Zusatzversicherung, werden die Kosten in der Regel ganz oder auch nur teilweise übernommen/erstattet (je nach Vertrag).
Bitte informieren Sie sich bei Ihrer Krankenkasse bzw. Beihilfestelle.
Unabhängig von der Übernahme/Erstattung der Kosten, ist der volle Betrag im Anschluss an die Behandlung in bar zu zahlen. Sie erhalten dafür eine entsprechende Quittung.
Kosten für eventuell erforderliche Laboruntersuchungen werden vom durchführenden Labor extra berechnet.

